Regelwerk
Regel 12

Eventstörung

Wer ein öffentliches Event durch sein Verhalten stört.

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6. Eventstörung

Ein angemeldetes öffentliches Event darf nicht gestört werden.
Die Anmeldung kann entweder über das Forum oder über eine InGame-Werbung erfolgen.

Die Störung eines öffentliches Events wird geahndet.

Fraktionsinterne Events sind nicht öffentlich und haben daher keinen Eventcharakter.
Diese dürfen also durch Dritte gestört werden, was allerdings einen Blacklist- und Kriegsgrund darstellt.

Sanktionsmatrix

Stufe1
Erstverstoß
Leicht
100 Checkpoints
Mittel
125 Checkpoints
Schwer
150 Checkpoints
Stufe2
Wiederholung
Leicht
150 Checkpoints
Mittel
175 Checkpoints
Schwer
200 Checkpoints
Stufe3
Eskalation
Leicht
200 Checkpoints
Jail: 1h
Mittel
225 Checkpoints
Jail: 2h
Schwer
250 Checkpoints
Jail: 3h
Erstellt: 16.03.2026, 16:58
Von: vaquuz
Hervorgehoben