Regelwerk
Regel 6
Behinderung des Spielflusses durch eine Drittpartei
Unrechtmäßige Störung des Spielflusses als unbeteiligte Drittpartei
drittpartei
stören
behindern
behinderung
spielfluss
störung
4. Behinderung des Spielflusses
Als unbeteiligte Drittpartei ist es untersagt den Spielfluss anderer Personen unrechtmäßig zu stören.
Beispiel:
Gang A kämpft gegen Gang B.
Gang C rammt nun Gang B auf dem Weg zum Revierkampf um der Gang A einen Vorteil zu verschaffen.
Sanktionsmatrix
Stufe1
Erstverstoß
Leicht
50 Checkpoints
Mittel
75 Checkpoints
Schwer
100 Checkpoints
Stufe2
Wiederholung
Leicht
100 Checkpoints
Mittel
125 Checkpoints
Schwer
150 Checkpoints
Stufe3
Eskalation
Leicht
200 Checkpoints
Mittel
225 Checkpoints
Schwer
250 Checkpoints
Erstellt: 11.03.2026, 08:48
Von: vaquuz
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